Webinare zum Thema “Cannabis”

Informationen zum Cannabis Gesetz
Die Bundesregierung hat das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet und damit den Weg für eine Legalisierung frei gemacht. Der Erwerb soll in sogenannten Clubs möglich sein und an verschiedene rechtliche Regularien für die Betreiber:innen gebunden sein.

Lassen Sie sich von uns professionell beraten und nutzen Sie unsere Infoveranstaltungen. Bleiben Sie stets informiert und profitieren Sie von unserem aktuellen Wissen und unseren fundierten Einblicken.

Unser Spezialist für das Thema Cannabis
René Sodemann sammelte in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn sowohl Erfahrungen in der öffentlichen Apotheke und im pharmazeutischen Großhandel sowie der pharmazeutischen Industrie und spezialisierte sich hierbei u. a. auf Cannabisarzneimittel. 2019 schloss er sich einem pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler an, der sich auf die Herstellung, den Import und den Vertrieb von Cannabis-Arzneimitteln spezialisiert hat. Neben der Verantwortlichkeiten nach § 52a AMG und § 5 BtMG gehörte er zum Team der Qualitätssicherung und stand mit seiner pharmazeutischen Expertise beratend zur Verfügung.

Sodemann

3 zentrale Fragen zum Thema Cannabis

Was genau sind die Anbauvereine?
Erlaubt sind nun sogenannte „Anbauvereinigungen“. Das sind Clubs für Erwachsene, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht kommerziell anbauen und zum Eigenkonsum untereinander abgeben dürfen. Diese Vereinigungen müssen als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein – Stiftungen oder Unternehmen sind nicht zulässig. Laut Gesetz gehört es auch zu ihren Aufgaben, Cannabis-Samen und -Stecklinge weiterzugeben und über Suchtprävention zu informieren.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland wohnhaft sein, und die Mitgliedschaften müssen eine Mindestdauer von drei Monaten haben. Laut Ministerium soll dies Drogentourismus verhindern. Die Vorstandsmitglieder dürfen keine Vorstrafen wegen Drogendelikten haben.

Was können Vereine jetzt tun?
Anbauvereine können nun damit beginnen, eine offizielle Genehmigung zu beantragen. Dabei müssen sie unter anderem die Anzahl der Mitglieder, den Standort und die Größe der Anbauflächen, die voraussichtlichen jährlichen Cannabis-Mengen, Sicherheitsmaßnahmen sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angeben. Die Genehmigung ist zunächst auf sieben Jahre befristet und kann nach fünf Jahren verlängert werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt voraussichtlich drei Monate, wie aus verschiedenen Bundesländern berichtet wird.

IN PLANUNG

Wir planen die Umsetzung von Leitfäden (SOPs) und Handbüchern zu wichtigen Themen rund um das Thema Cannabis und Cannabis-Clubs sowie die Beratungsangebote von Experten aus der Praxis.

In Kürze geben wir auch entsprechende Schulungsmöglichkeiten bekannt.

Ihre Lösung ist nicht dabei oder Sie haben Fragen zu unseren Angeboten?
Dann nennen Sie uns Ihr Anliegen und wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Zusätzlich planen wir die Umsetzung eines sogenannten „Cannabis Führerscheins“.
Dieser soll Ihnen alles wichtige aus einer Hand bieten.

Der “Cannabis-Führerschein”
bietet Ihnen alles wichtige aus einer Hand und thematisiert folgende Inhalte:

– Rechtliche Grundlagen für Cannabis Clubs
– Suchtprävention- und Jugendschutz
– Cannabispflanze: Anbau, Produkte und Transport
– Pharmakologie der Cannabinoide und verantwortungsvoller Cannabiskonsum
– Gesetzliche Dokumentations- und Meldepflichten

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